Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das auf der Richtlinie 2003/59/EG basiert, regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Die Fahrschule Hans-Jürgen Lang besitzt eine Fahrschulerlaubnis der Klassen CE und DE nach § 10 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes, erteilt von der Stadt Rosenheim, und ist damit als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 BKrFQG anerkannt.
Ziele der BKF-Weiterbildung
Verbesserung der Verkehrssicherheit
Erreichen eines einheitlichen Niveaus
Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise
Dauer der Weiterbildung
7 Stunden á 60 Minuten
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Wir behalten uns das Recht vor, bei zu wenigen Teilnehmern den Kurs 5 Werktage vor Beginn zu stornieren.
Modul 1:
Modul 2:
Modul 3:
Modul 4:
Modul 5:
Anmeldung unter info@fahrschule-lang.de
Fahrschule Lang
Dimmlingweg 7
83109 Großkarolinenfeld
T + 49 (0) 8031 920300
M + 49 (0) 151 24 1000 90
Mail: info[at]fahrschule-lang.de